BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)


Leistungsbeschreibung

Sie haben einen Hund? Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen. 
 

Sie müssen Ihren Hund anmelden. Das machen Sie bei der Stadt oder Gemeinde.

Die Stadt oder Gemeinde wo Sie wohnen. 
Sie bekommen dann eine Hunde-Steuer·Marke.
Sie müssen die Marke behalten.
Und Sie müssen die Marke zeigen, wenn jemand fragt.

Sie melden Ihren Hund wieder ab? Dann müssen Sie die Marke wieder abgeben. 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Kommunale Satzung
Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats, Kombimandat für eine einmalige Zahlung / für wiederkehrende Zahlungen Hundesteuer-Abmeldung Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport