Hundehaltung Anmeldung
Hundehaltung Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen Hundesteuersatzung der Wohnsitzgemeinde geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund.
Weitere Informationen sind der zurzeit gültigen Hundesteuersatzung zu entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Neben dem Anmeldformular sind gemäß Niedersächsischem Hundegesetz folgende Nachweise bei der Anmeldung vorzulegen:
- Hunderasse und Geburtsdatum des Hundes (Kopie des Impfpasses)
- Nachweis der Implantation eines elektronischen Chips mit Kennnummer (Transponder)
- Nachweis des jeweiligen Versicherers über den Abschluss der Haftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Deckungssummen (Kopie der Versicherungspolice)
- Nachweis über die Eintragung in das Niedersächsische Hunderegister (https://www.hunderegister-nds.de/login)
sowie den
- Sachkundenachweis über das Halten von Hunden (theoretisch und praktisch) oder einen Nachweis über die Erfahrung mit Hunden (maßgeblicher Nachweiszeitraum: innerhalb der letzten 10 Jahre, mind. 2 Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten zu haben).
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Anmeldung entstehen keine Gebühren. Die Höhe der jährlich zu entrichtenden Hundesteuer ist der zurzeit gültigen Fassung der Hundesteuersatzung der zuständigen Gemeinde zu entnehmen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat den Hund binnen zwei Wochen bei der Samtgemeinde Uelsen anzumelden.
Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Wohnsitzgemeinde in der zurzeit gültigen Fassung (https://www.uelsen.de/rathaus/politik/bekanntmachungen-und-ortsrecht/ortsrecht-haushaltsatzungen/)