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Hundehaltung Abmeldung


Leistungsbeschreibung

Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke sind bei der Samtgemeinde Uelsen vorzunehmen.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

Es fallen keine Gebühren an.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".