Hundehaltung Abmeldung
Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke sind bei der Samtgemeinde Uelsen vorzunehmen.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
- Hundesteuersatzung der Wohnsitzgemeinde in der zurzeit gültigen Fassung (https://www.uelsen.de/rathaus/politik/bekanntmachungen-und-ortsrecht/ortsrecht-haushaltsatzungen/)
Was sollte ich noch wissen?
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".